Expertisen/Gutachten

Die Expertise

Die Gantag AG erstellt bautechnische und baufachliche Abklärungen, welche wichtig sind, um Sachverhalte zu klären und in Haftungsfragen Klarheit zu schaffen.

Um tatsächliche Schäden einzuordnen und für allfällige weitere juristische Schritte eine solide Grundlage zu schaffen, sind sogenannte Expertisen nötig.

Gerichte, Verwaltungsbehörden, Versicherungen und Private benötigen die Erfahrung eines Experten, um die Bauschäden oder Baumängel beurteilen zu können.

Das Privatgutachten

Das Privatgutachten oder Parteigutachten ist ein Gutachten, welches ausserhalb eines Gerichtsverfahrens einseitig für einen Auftraggeber erstellt wird.

Das Schiedsgutachten (nach ZPO Art. 189)

Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten (Experte) zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt.

Bei einem Schiedsgutachten wird ein Gutachter von den Parteien dazu beauftragt, zu einer Tat- oder Rechtsfrage Stellung zu nehmen. Gleichzeitig verpflichten die Parteien sich vertraglich, die Feststellungen des Schiedsgutachters zu respektieren.